1.Allgemeines, Geltungsbereich,Vertragsgegenstand & Allgemeine Vekaufs- und Lieferbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen, welche zwischen Navina Neuschl/NAVINA FOTOGRAFIERT (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Auftragnehmerin und/oder ihren Assistenten/Mitarbeitern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen diese Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Auftraggeberin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis der AGB des Auftraggeber den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.5. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Auftragnehmerin abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.6. Definition: „Foto“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte gleich, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist.
1.7. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Auftragnehmerin gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Bilder im Sinne des Urheberrechtsgesetz handelt.
1.8. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Auftraggeber am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin/des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
1.9. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin.
1.10. Eine Rückgabe/Tausch bestellter und bearbeiteter digitaler Fotos ist nicht möglich.
1.11. Bei Nichtgefallen der Bildbearbeitung: Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt, eine Neubearbeitung. Schlägt die Neubearbeitung nach einer 14 Tage Frist zweimal fehl, kann der Auftraggeber von dem Vertag zurück treten oder eine Minderung verlangen.
1.12. Ein natürliches Rauschen bei den Fotos, insbesondere bei schwachem verfügbaren Licht und einem hohen ISO-Wert und/oder 100% Ansicht eines Fotos ist technisch bedingt und kein Mangel.
1.13. Eine zusätzliche Fein- und Beautyretusche bedarf, sofern nicht anders vereinbart, einer gesonderten Beauftragung und ist kostenpflichtig. Dazu zählen Fotos, die Mehraufwand
1.14. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG, TIFF und oder PSD. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist, wenn nicht anders Vereinbart, ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch die Auftragnehmerin ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch die Auftragnehmerin erfolgt demnach ohne Gewähr.
1.15. Bei Veranstaltungsfotografie ist der Auftraggeber verpflichtet, die Teilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass an diesem Tag Fotos erstellt werden. Die entstandenen Fotos könnten zur Eigenwerbung für die Auftragnehmerin genutzt werden.
1.16. Der Auftraggeber darf die Vorschaubilder, aus dem ihm zur Verfügung gestellten Medium (Onlinegalerie, PFD-Datei, etc.) nicht verwenden. Die Vorschaubilder werden meistens mit einem Wasserzeichen geschützt. Sollte das Wasserzeichen nicht auf den Vorschaubildern zu sehen sein, darf der Auftraggeber die Bilder nicht verwenden.
2.Urheberrechte & Übertragung von Nutzungsrechten
2.1. Der Auftragnehmerin gehört das alleinige Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages oder eigenverantwortlich gefertigten Fotos. Das Urheberrecht bleibt immer bei der Auftragnehmerin. Siehe auch UrhG & KunstUrhG (Urheberrechtsgesetz /Kunsturheberrechtsgesetz).
2.2. Die Auftragnehmerin überträgt den Auftraggebern, wenn nicht anders vereinbart, jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses einfache Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung.
2.3. Die privaten, einfachen Nutzungsrechte beinhalten das verwenden der Fotos im privaten Rahmen. Zusätzlich darf der Auftraggeber die Bilder für social Media (wie z.B. Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn) für den privaten Zweck verwenden. Der Auftraggeber darf die Bilder mit privatem Nutzungsrecht nicht für Eigenwerbung nutzen.
2.4. Das kommerzielle Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber dazu die Fotos gewerblich oder kommerziell für Print- und Webmedien zu nutzen. Wenn nicht anders vereinbart, werden die kommerziellen Nutzungsrechte, zeitlich auf ein Jahr begrenzt.
nur auf ein Jahr begrenzt. Das Jahr beginnt, mit dem Erhalt der Fotos.
2.5. Erteilt die Auftragnehmerin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so muss sie als Urheberin des Foto genannt werden. Bei Publikation in Online-Portalen, in denen auch die Auftragnehmerin mit einem Profil vertreten ist, wie z.B. bei Facebook, Instagram, etc. ist sie auf ihr Profil zu verlinken oder auf Ihre Homepage hinweisen: www.navinafotografiert.de. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung der Bilder auf Onlineportalen (Onlineverwertung bzw. -veröffentlichung) ein klickbarer Online-Link des Auftragnehmers auf www.navinafotografiert.de anzugeben ist.
2.6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
2.7. Ausgeschlossen ist der Verkauf der Bilder an Dritte, dies gilt für den Auftraggeber sowie den Auftragnehmer.
2.8. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei nicht Zustimmung der Auftragnehmerin) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Summe setzt sich aus dem jeweiligen Verstößen zusammen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Auftragnehmerin bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.9. Durch vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
3. Vergütung und Rechnungsstellung
3.1. Für die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
3.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
3.3. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.4. Bei nicht Bezahlung schickt die Auftragnehmerin nach 14 Tagen (nach Rechnungsstellung) eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühr an den Auftraggeber.Bei nicht Bezahlung schickt die Auftragnehmerin jeweils:
nach sieben Tagen die erste Mahnung mit einer Mahngebühr von 5% an den Auftraggeber.
nach sieben Tagen die zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 10% an den Auftraggeber.
nach 5 Tagen die dritte Mahnung mit einer Mahngebühr von 15% an den Auftraggeber. Wenn die Zahlung nach fünf Tagen nicht eingeht, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter CDs/ DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum der Auftragnehmerin.
3.6. Eventuell Anfallenden Fahrt- sowie Unterkunftskosten werden separat berechnet und vergütet.
4. Haftung, Haftungsausschluss & Gefahrenübergang
4.1. Für Schäden gleich welcher Art haftet die Auftragnehmerin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen, Speichermedien oder digitalen Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal 50% der bereits getätigten Anzahlung durch den Auftraggeber.
4.3. Sollte es auf Grund von Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, Quarantäne, Verkehrsunfall, Stau, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Auftragnehmerin nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, kann der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für etwaige Kosten und/oder Folgekosten, die der Auftraggeber für eine alternative Beauftragung aufbringen muss.
4.4. Bei absehbarer Krankheit oder Absage des Termins (z.B. Eventfotografie) durch die Auftragnehmerin, werden getätigte Anzahlungen an den Auftraggeber zurückgezahlt.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Auftraggeber Auftragnehmerin alle dadurch anfallenden Kosten und stellt der Auftragnehmerin von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
4.6. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
- nach Vertragsabschluss = 10%
- nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25%
- nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50%
- nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%
- nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%
4.7. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
4.8. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
4.9. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
4.10. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Auftragnehmerin kommen, und sollte die Auftragnehmerin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird diese sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, welcher auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
5. Datenschutz & Schlussbestimmungen
Gegenstand der AGB werden zusätzlich die Anliegenden Hinweise zum Datenschutz sein. Siehe Datenschutzerklärung.
5.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
5.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Kein Verkauf oder Weitergabe von Personenbezogenen Informationen (E-Mail, Telefonnummer, Adresse, etc. ).
5.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.